Energie- und Versor­gungs­wirtschaft


GBH Haft­pflicht­ver­sicherung für Ver­sor­gungs­unter­nehmen


Die Frage nach einem ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz dürfte sich für privatwirtschaftlich geführte Versorger spätestens dann stellen, wenn sie sich ernsthaft mit den ihre Branche betreffenden Gesetzen und Regelungen beschäftigen:

 

•   BGB
•   Haftpflichtgesetz
•   Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
•   Umwelthaftungsgesetz (einschl. Anhang 1+2)
•   Umweltschadensgesetz
•   NAV, NDAV, StromNZV, GasNZV
•   GasHDrltg
•   Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

 

Nun verfügen viele Versorger zwar über eine Haftpflichtversicherung, haben aber vor dem Abschluss versäumt, ihren tatsächlichen Risikoumfang zu ermitteln. Welchen Gefahren setzen sie sich täglich aus? Ist sichergestellt, dass der Vertrag alle Haftungssituationen von der Gefährdungs- bis zur Verschuldenshaftung einschließt? Werden alle Tätigkeitsfelder berücksichtigt?
 
Im Gegensatz zu anderen Lösungen bietet die GBH Haftpflichtversicherung für Versorgungsunternehmen genug Spielraum für eine individuelle und „flächendeckende“ Gestaltung der Bedingungswerke.

Zudem führt GBH eine Soll-Ist-Analyse durch, ehe der Versicherungsschutz zusammengestellt wird. Diese beinhaltet einen ausführlichen Bedingungs- und Prämienvergleich des bestehenden Versicherungsschutzes mit der GBH Haftpflichtversicherung für Versorgungsunternehmen.

Zusatzleistung: Speziell zu den Fragen von Haftung und Haftpflicht, aber auch im Umgang mit konkreten Ansprüchen erfolgen Mitarbeiterschulungen durch GBH-Spezalisten!

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GAYEN & BERNS · HOMANN GMBH
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