Industrie & Gewerbe


D&O-Versicherung


So schützen Geschäftsführer,
Manager, Führungskräfte und Vorstände ihr Privatmögen.

An der Spitze eines Unternehmens müssen täglich Entscheidungen von enormer wirtschaftlicher Tragweite gefällt werden. Geht dabei etwas schief, setzen sich Geschäftsführer gewaltigen Haftungsrisiken aus. Immer häufiger werden sie in die Verantwortung genommen. Schadensersatzforderungen von Gesellschaftern gegen ihre Geschäftsführer ebenso wie Klagen oder Inanspruchnahmen gegen Vorstände gehören fast zum „täglich Brot“. Und dies gilt längst auch für Führungskräfte in mittelständischen Unternehmen

Die Brisanz daran: Für etwaiges Fehlverhalten und die wirtschaftlichen Folgen haften Manager und Co. mit ihrem gesamten Privatvermögen. (Das gilt übrigens auch für ehrenamtliche Vorstände.)

 

Folgende Haftungsszenarien kommen u. a. in Frage:

  • Verkauf eines Tochterunternehmens unter Preis
  • Verkauf eines Firmengrundstücks unter Preis
  • Gescheiterte Finanzierung eines Grundstückskaufs
  • Mangelnde Kontrolle einer Tochtergesellschaft
  • Haftung für nicht abgeführte Umsatzsteuer und verspätete Zahlung der Lohnsteuer
  • Haftung für Kassenfehlbeträge
  • Haftung für mangelnde Buchführung
  • Haftung für mangelnde Organisation und Kontrolle
  • Haftung wegen unterlassener Kontrolle eines Geschäftsführer-Kollegen
  • Haftung für den Verlust von Eigentumsvorbehaltsrechten

 

Als Lösung empfiehlt sich eine Geschäftsführer Versicherung.

 

Bei der in Fachkreisen D&O-Versicherung (Directors' and Officers' Liability Insurance)genannten Versicherung handelt es sich um eine Berufshaftpflichtversicherung für die Management-Ebene. Mit der GBH D&O-Versicherung bieten wir eine Geschäftsführer Versicherung für Mitglieder

  • des Vorstandes,
  • des geschäftsführenden Organs,
  • des Aufsichtsrates,
  • des Beirates
  • oder eines vergleichbaren beaufsichtigenden Organs der Versicherungsnehmerin und ihrer Tochtergesellschaften.

Die Police schützt Sie, wenn Sie von ihrem Unternehmen oder von Dritten wegen eines Vermögensschadens haftpflichtig gemacht werden. Sie wehrt unbegründete Ansprüche ab und erfüllt begründete. Auch im Rahmen eines Rechtsstreits auftretende Gerichts- und Anwaltskosten werden beglichen.

Versicherungsnehmer ist das jeweilige Unternehmen (Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Stiftungen, eingetragene Genossenschaften oder eingetragene Vereine). Deckung besteht dabei für Vermögensschäden, also Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind.  

Übrigens: Für Branchen wie die Energiewirtschaft oder Life Science halten wir spezielle D&O-Versicherungen mit branchenspezifischen Klauseln bereit.

Sie haben Fragen zu unserer Geschäftsführer Versicherung? Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie fundiert zu allen Themen der Managementhaftung!

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