Druck & Medien


Betriebs­unter­brechungs­versicherung


Der Versicherungsschutz gilt für Druckereien, Buchbinder, Display- und Verpackungshersteller sowie Medienunternehmer in Deutschland und Europa.

Versichert sind alle Unterbrechungen infolge eines Sachschadens (u. a. nach einem Brand-, Leitungswasser-, Überschwemmungs-, Einbruch- oder Sturmschaden). Falls gewünscht, kann der Versicherungsschutz auf Betriebsunterbrechungsschäden infolge von Sachschäden an Maschinen und Geräten durch unbenannte Gefahren erweitert werden.

Entgangene Betriebsgewinne und laufende Geschäftskosten, die während der vereinbarten Haftzeit von 24 Monaten nicht erwirtschaftet werden können, werden ausgeglichen. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der GBH MedienPolice somit für Erlöseinbußen. Die Höhe der Höchstentschädigungssummen wird im Versicherungsvertrag definiert.

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GAYEN & BERNS · HOMANN GMBH
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