Immobilienwirtschaft
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Schon seit 2018 gilt für gewerbliche Immobilienverwalter sowie Verwalter von Wohnungen Dritter eine gesetzliche Versicherungspflicht. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind alle, die nur die eigene Wohnung oder Gewerbeimmobilie verwalten beziehungsweise eine nicht-gewerbliche Wohnungsverwaltung von Seiten einer Eigentümergemeinschaft. Unbedingt ratsam ist eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung jedoch für alle Personen, die im Bereich der Hausverwaltung tätig sind, ob als professioneller Hausverwalter oder in einem Beirat.
Ehrenamtliche Verwaltungsbeiräte einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) können Fehler teuer zu stehen kommen. Etwaige finanzielle Schäden haben sie selbst zu tragen, wenn sie nicht versichert sind. Die Verantwortungsbereiche von Haus- und Grundstücksverwaltern sowie von Facility Managern wachsen stetig. Gleichzeitig steigt das Haftungsrisiko gegenüber der WEG.
Häufige Risiken für Hausverwalter bzw. Beiräte
- mangelhafte Verträge
- verpasste Bezahlung von Dienstleistern
- Doppelvermietungen
- Versäumte Fristen (u. a. bei Wartungsverträgen, Kündigungen etc.)
- Kompetenzüberschreitungen
Vor Schadensersatzansprüchen durch Wohnungseigentümer und Mieter schützt Sie unsere GBH Vermögenschadenhaftpflichtversicherung.
Vorteile
- Festprämien bis zu 70 Prozent unter dem Marktdurchschnitt
- Individuelles Festlegen der gewünschten Versicherungssummen
- Überdurchschnittliche Leistungen aufgrund fünfjähriger Nachhaftung und Streichung der üblichen Selbstbeteiligung
Kontakt
GAYEN & BERNS · HOMANN GMBH
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